Mietpark76
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Allgemeine Bedingungen 

1. Haftung
Die Mietperson haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger/Gegenstand, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Der Mieter stellt dem Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Anhängers/Gegenstands durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem der vermietete Anhänger/Gegenstand beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Anhängers/Gegenstands entstehenden Mietausfalls.
2. Schäden am Anhänger/Gegenstand
Anfallenden Kosten von Reparatur bei Selbstverschulden, werden der Mietperson in Rechnung gestellt. (Ohne Kaution)
3. Besondere Pflichten
Die Mietperson verpflichtet sich, den Anhänger/Gegenstand pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde. Der Anhänger/Gegenstand ist gegen Diebstahl zu sichern. Die Anhänger nie Hecklastig zu beladen! Lastverteilung ca. 50-100 Kg auf die Kugelkupplung (je nach Anhänger). Zulässige Achslasten beachten. Die Fahrweise ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Hohe Windstärken, Windböen, Glatteis etc. können zu Unfällen führen.
4. Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind anzumelden!


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